Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung – ein sensibles Thema

Die Unternehmensbewertung ist ein äußerst heikles Thema. Dies hängt mit den naturgemäß unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zusammen: Der Nachfolger möchte einen möglichst niedrigen Kaufpreis zahlen. Der Unternehmer dagegen schätzt den Wert seines Unternehmens häufig zu hoch ein; dies ist verständlich, da er viel Zeit und Mühe in sein Unternehmen investiert hat.

Die meisten Unternehmens- und Firmenbewertungen erfolgen oft auf Basis rein mathematischer Berechnungsmodelle. Für den Käufer wichtige, individuelle Faktoren, wie zum Beispiel:

  • Das Alter des Erwerbers,
  • die finanzielle Lage des Verkäufers und des Käufers,
  • das Corporate Identity, also insbesondere das im Internet erworbene Image bzw. Bekanntheit,
  • der Markenname,
  • Arbeits- und/oder Produktionsprozesse,
  • der Kunden- und Lieferantenstamm,
  • das Know-how der Mitarbeiter,
  • die Qualifikation und Alter der Mitarbeiter und
  • die Zukunftsfähigkeit der Branche.

werden in der Regel kaum berücksichtigt. Die Chance, dass das Ergebnis der Firmenbewertung als Kaufpreis erzielt werden kann, ist eher unrealistisch. Eine Wertüberschätzung birgt außerdem die Gefahr, dass sich der Nachfolger wirtschaftlich übernimmt, so dass viele Unternehmenszusammenbrüche nach Übernahmen auf einen zu hohen Kaufpreis zurückgeführt werden können.

Unternehmensbewertung – die beiden wichtigsten Verfahren

Die in der Praxis wichtigsten Verfahren zur Bewertung für kleine Unternehmen sind die Substanzwertmethode und das Ebit-Multiple-Verfahren, die im nachfolgenden kurz beschrieben sind:

  • Unternehmen, die weniger als EUR 50.000,00 Gewinn pro Jahr erwirtschaften, werden sehr häufig nach dem Substanzwert-Verfahren bewertet, da für die Berechnung die Sachwerte wie z.B. das Anlagevermögen, der Warenbestand (Inventar), Patente oder Immobilien zur Kaufpreisfindung herangezogen werden.
  • Das Ebit-Multiple-Verfahren kommt zum Einsatz, wenn der in der Vergangenheit erzielte Jahresgewinn vor Zinsen und Steuern mindestens EUR 50.000,00 beträgt. Hier werden individuelle Branchenspezifikationen berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Bilanz um Faktoren „bereinigt“, die für den operativen Geschäftsverlauf nicht relevant erscheinen.

In den meisten Fällen macht es Sinn, aus einer „Mischform“ heraus, zu einer Bewertung zu kommen. Dazu wird die Wertigkeit des Anlagevermögens und/oder Warenbestand beleuchtet, und eine Kombination aus Substanz- und dem Ebit-Multiple-Verfahren vorgenommen.

Achtung! Die im Internet bereitgestellten „Firmenwertberechner“ sind nicht geeignet den Wert einer Firma objektiv zu ermitteln. Nur eine ganzheitliche Bewertung kann dem Unternehmer Planungssicherheit bei seiner Unternehmensnachfolge geben.


 

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