Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.)

Gerade bei EU-Käufern deutscher Unternehmen, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr. oder VAT-Nr. genannt, ein wichtiges Kaufkriterium. Wir wollen daher im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um die Nummer beleuchten.

Was ist unter einer USt-IdNr. zu verstehen?

In Deutschland werden zwei Steuernummern vergeben. Die originäre Steuernummer wird vom für den Ort der Geschäftsleitung, also den Geschäftssitz, unter der sich idR die Geschäftsadresse befindet, zuständigen Finanzamt, erteilt. Die USt-IdNr. wiederum wird von einer übergeordneten Behörde vergeben, dem Bundeszentralamt für Steuern.

Die USt-IdNr. wird von allen Mitgliedsstaaten der EU vergeben. Jedes Land hat einen eigenen Aufbau. In Deutschland besteht die USt-IdNr. aus folgenden Bestandteilen:

  • Länderkennzeichen DE nach ISO 3166, dem einheitlichen Ländercode der ISO (Internationale Organisation für Normung)
  • Neun Ziffern in Blockschreibweise

Beispiel: DE999999999.

Was ist der Unterschied zu einer W-IdNr.?

Die W-IdNr. wurde im November 2024 eingeführt. Sie soll analog zur Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen gemäß §§ 139a und 139c Abgabenordnung (AO) die wirtschaftlich Tätigen für eine behördenübergreifende Kommunikation im Inland identifizieren. Im Unterschied zur USt-IdNr. ist kein Antrag erforderlich; die W-IdNr. wird automatisiert vergeben. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Weitere Betriebe und Betriebsstätten werden dem jeweiligen wirtschaftlich Tätigen ab 2026 zugeordnet, sobald die Voraussetzungen des § 139c Abs. 5a Satz 1 AO erfüllt sind.

Ein Unternehmen das bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erhalten hatte, erhält keine W-IdNr., da diese dem Aufbau der USt-IdNr. entspricht.

Wofür wird die USt-IdNr. benötigt?

In § 14a Abs. 1 Satz 3 UStG ist geregelt, dass Rechnungen über Leistungen innerhalb der Europäischen Union die USt-IdNr. von Unternehmer und Leistungsempfänger enthalten müssen. Durch die Angabe der Steuernummern stellen die Finanzbehörden sicher, dass die gelieferten Waren oder die erbrachten Dienstleistungen im Empfängerland versteuert werden, weil es sich bei dem Käufer um ein steuerpflichtiges Unternehmen handelt. Der deutsche Unternehmer wird von der Zahlung der inländischen USt. befreit, wenn alle Angaben auf der Rechnung korrekt und vollständig sind. Nur durch eine richtige Angabe der USt-IdNr. wird gemäß § 17a Abs. 1, 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) ein Buchnachweis über die innergemeinschaftliche Lieferung erbracht, der dazu berechtigt, keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Wer ist für eine USt-IdNr. antragsberechtigt?

Dies sind u.a. juristische Personen, wie z.B. GmbH, UG oder AG, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind.

Wo kann die USt-IdNr. beantragt werden?

Am einfachsten und schnellsten erfolgt die Antragstellung über das Internet über ein Antragsformular des Bundesamts für Finanzen.

Was ist Voraussetzung für die Vergabe?

Eine Vergabe der USt-IdNr. erfolgt für ein deutsches Unternehmen unter der Voraussetzung des Nachweises der steuerlichen Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt, mittels Bekanntgabe der Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird. Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel automatisch mit der Registrierung.

Was ist zu tun, wenn die USt-IdNr. ungültig ist?

Damit eine ungültige USt-IdNr. wieder gültig gesetzt werden kann, muss bei dem zuständigen Finanzamt die Registrierung neu beantragt werden. Auch hier erfolgt die Neu-Registrierung automatisiert an das Bundeszentralamt für Steuern.

Gern vermitteln wir Ihnen ein zum Verkauf stehendes Unternehmen für das die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereits erteilt worden ist.

Stand: 03/2025

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