StartUp - Behördliche Erlaubnis - Gewusst wie

Behördliche Gewerbeerlaubnis – Der lange Weg dorthin!

Mit der Idee fängt es an. Dann wird es konkret und die Firma wird beim Notar gegründet. Mit der Eintragung im Handelsregister wollen Sie nun auf StartUp gehen. Spätestens bei der Gewerbeanmeldung werden Sie aber mit Sicherheit feststellen: „Gut Ding will Weile haben“. Zeit, die Sie vielleicht nicht haben.

Nehmen wir einmal ein Beispiel aus der Praxis:

Sie haben eine GmbH gegründet und wollen im logistischen Bereich tätig sein, gern innerhalb der EU.

Nun werden Sie feststellen, dass hierzu besondere Voraussetzungen bestehen:

In 2009 wurde ein neuer Verordnungspakt der EU veröffentlicht. Dadurch änderte sich die Rechtsgrundlage für Transportunternehmer. In Deutschland gilt seither (2011) eine Gemeinschaftslizenz für alle Unternehmer, die im Geltungsbereich des deutschen Güterkraftverkehrsgesetzes liegen.

Was bedeutet dies konkret für Sie?

Sie unterliegen der behördlichen Prüfung vor Erteilung einer Erlaubnis, einer sogenannten „EU-Lizenz“ bei der:

  1. Ihre Fach- und Sachkunde,
  2. die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und
  3. Liquidität

geprüft wird.

Dazu werden nicht nur von Ihnen persönlich Unterlagen abverlangt, sondern auch für die neu gegründete Firma. Dies gilt auch dann, wenn Sie ein StartUp haben, mit dem Sie noch nicht geschäftsaktiv geworden sind.

Behördliche Erlaubnis für StartUps – Angeforderte Unterlagen sind vielfältig!

Die angeforderten Unterlagen sind vielfältig:

  1. Für Sie persönlich:
    • Nachweis der Fachkunde
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Steuerbescheinigung vom Finanzamt
    • usw., usw.

     

  2. Für die Firma:
    • Bescheinigung über die Beitragsentrichtung bei der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch den Steuerberater
    • Mietvertrag für Ihr Büro
    • usw., usw.

Das Problem:

Sie müssen sich über die Websiten der diversen IHKs und Gewerbeämter selbst kundig machen, wo Sie jeweils welche Bescheinigung anfordern können. Wenn Sie es nun gewohnt sind, schnell und sicher zum Ziel zu kommen, dann werden Sie hier zu der Erkenntnis kommen, dass die behördlichen Wege sehr zeitintensiv sind.

Die gute Nachricht: Lösung ist in Sicht und wir helfen Ihnen dabei.

Sie geben die Aufgabe ab und beauftragen uns mit der Erlangung der behördlichen Erlaubnis für Ihr StartUp. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen gelingt es uns, die notwendigen Dokumente schnell zu beschaffen. Wir bleiben solange „dran“, bis Ihnen die behördliche Erlaubnis, genauer gesagt, die EU-Lizenz erteilt wurde.

Die Alternative ist der Erwerb sogenannter Vorratsgesellschaften. Dies sind vorgegründete, aber bislang nicht tätig gewordene Gesellschaften, für die bereits eine behördliche Erlaubnis besteht.


 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 02236 331 1774 oder per Kontaktformular.

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