Firmenverkauf

Eine Firmenlöschung sollte wohl überlegt sein

Sollte einmal der Entschluss gefallen sein, den Betrieb nicht weiter zu betreiben und die Auflösung einzuleiten, fassen die Gesellschafter oft einen Liquidationsbeschluss, denn bei einer Kapitalgesellschaft, wie die einer GmbH, AG oder UG entstehen in Deutschland Kosten trotz ruhendem Status und/oder inaktiver Geschäftstätigkeit. Für jede bestehende GmbH bzw. Kapitalgesellschaft muss nämlich eine Jahresbilanz erstellt werden, die bei dem elektronischen Bundesanzeiger mindestens hinterlegt bzw. veröffentlicht werden muss. Davon unbenommen bleibt oft die Pflicht der Zahlung eines Mindestbeitrags an die Industrie- und Handelskammern (IHK).

Wenn Sie also Unternehmer sind und über eine Firmenlöschung nachdenken, so folgt hiermit die Empfehlung: Handeln Sie wohlüberlegt und besprechen Sie diesen Schritt erst mit Ihrem Steuerberater!

Erfolgreicher Firmenverkauf: Was ist wichtig?

Wir wollen Ihnen gerne nachstehend erläutern, warum es ggf. gelingt Ihre Firma zu verkaufen:

  • Gerade EU-Ausländer, die in Deutschland investieren möchten, tun sich mit den deutschen Formalien schwer und bevorzugen ein bestehendes Unternehmen zu kaufen, sei es, weil Sie für das operative Geschäft ein bestehendes Bankkonto nutzen möchten, oder weil Ihnen die Erlangung einer Steuernummer oder UStIdNr. / VAT-Nr. zu lange dauert.
  • Oft spielt beim Firmenkauf auch der externe Unternehmensbewertung (genannt auch „Bonitätsindex“), errechnet bei einer Wirtschaftsauskunftei, wie der Creditreform, eine entscheidende Rolle, nämlich dann, wenn eine größere Finanzierung oder dergleichen angestrebt wird.
  • Anderseits gibt es Branchen, die besonders häufig von Anfragern gesucht werden. Sollten Sie also ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betrieben haben, wie bspw. ein Zeitarbeitsunternehmen mit einer AÜG-Erlaubnis, eine Baufirma mit Bauträgererlaubnis und/oder ein Transportunternehmen mit einer EU-Lizenz, dann sollten Sie einen Unternehmensverkauf der Liquidation den Vorzug geben.
  • Sehr häufig werden auch Firmen aus den Bereichen Handel, Immobilien, dem Im- und Export oder der KFZ-Vermietung und dem -Verkauf angefragt.

Firmenverkauf mit Ertrag

Sollten Sie aus nachvollziehbaren Gründen eine Geschäftsaufgabe beschließen, fragen Sie bei uns an vor Fassung eines Liquidationsbeschlusses. Vielleicht gelingt es uns, Ihnen im Rahmen unserer Beratung nicht nur den Aufwand und die Kosten hierfür zu ersparen, sondern stattdessen einen Ertrag mit dem Unternehmensverkauf zu erzielen.

Sollte doch schon ein Liquidationsbeschluss angemeldet worden sein: Auch dann gelingt es unter Umständen einen Käufer zu finden, nämlich dann, wenn das Alter des Unternehmens, ein passender Unternehmensgegenstand oder Firmensitz einen Interessenten findet. Für diesen Fall kann der Gesellschafterbeschluss wieder aufgehoben werden, wenn dies innerhalb des sog. Sperrjahres (ein Jahr nach dem Gläubigeraufruf) passiert. Grundsätzlich ist es aber wesentlich schwieriger einen Käufer für eine Gesellschaft, die sich bereits in Liquidation befindet, zu finden.

 

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