Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Weil gerade bei EU-Käufern von deutschen Unternehmern, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz auch UStIdNr. oder auch VAT-Nr., ein wichtiges Kaufkriterium ist, wollen wir im Folgenden kurz die wichtigsten Fragen rund um die Nummer beleuchten.

Was ist unter einer UStIdNr. zu verstehen?

Anders als in anderen Ländern, werden in Deutschland zwei separate Steuernummern vergeben. Die originäre Steuernummer wird vom für den Ort der Geschäftsleitung, also den Geschäftssitz, unter der sich i.d.R. die Geschäftsadresse befindet, zuständigen Finanzamt, erteilt. Die UStIdNr. wiederum wird von einer übergeordneten Behörde vergeben, dem Bundeszentralamt für Steuern.

Die UStIdNr. wird von allen Mitgliedsstaaten der EU vergeben. Jedes Land hat einen eigenen Aufbau. In Deutschland besteht die UStIdNr. aus folgenden Bestandteilen:

  • Länderkennzeichen DE nach ISO 3166, dem einheitlichen Ländercode der ISO (Internationale Organisation für Normung)
  • Neun Ziffern in Blockschreibweise

Beispiel: DE999999999

Wofür wird die UStIdNr. benötigt?

In §14a Abs. 1 Satz 1 UStG ist geregelt, dass Rechnungen über Leistungen innerhalb der Europäischen Union die UStIdNr. von Importeur und Exporteur enthalten müssen. Durch die Angabe der Steuernummern stellen die Finanzbehörden sicher, dass die gelieferten Waren oder die erbrachten Dienstleistungen im Empfängerland versteuert werden, weil es sich bei dem Käufer um ein steuerpflichtiges Unternehmen handelt. Der deutsche Unternehmer wird von der Zahlung der inländischen USt. befreit, wenn alle Angaben auf der Rechnung korrekt und vollständig sind. Nur durch eine richtige Angabe der UStIdNr. wird gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 1 der Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) ein Buchnachweis über die innergemeinschaftliche Lieferung erbracht, der dazu berechtigt, keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Wer ist antragsberechtigt?

Dies sind u.a. juristische Personen, wie z.B. GmbH, UG oder AG, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind.

Wo kann die USt-IdNr. beantragt werden?

Am einfachsten und schnellsten erfolgt die Antragstellung über das Internet über ein Antragsformular des Bundesamts für Finanzen.

Was ist Voraussetzung für die Vergabe?

Eine Vergabe der UStIdNr. erfolgt für ein deutsches Unternehmen unter der Voraussetzung des Nachweises der steuerlichen Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt, mittels Bekanntgabe der Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird. Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel automatisch mit der Registrierung.

Was ist zu tun, wenn die UStIdNr. ungültig ist?

Damit eine ungültige UStIdNr. wieder gültig gesetzt werden kann, muss bei dem zuständigen Finanzamt die Registrierung neu beantragt werden. Auch hier erfolgt die Neu-Registrierung automatisiert an das Bundeszentralamt für Steuern.

Gern vermitteln wir Ihnen ein Unternehmen, das zum Verkauf steht, und für das die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereits erteilt worden ist, zum Kauf.

Für ergänzende Fragen stehen wir Ihnen unter 02236 331 1774, per Kontaktformular oder per E-Mail unter info@cs-finance-accounting.de gern zur Verfügung.

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